Verringerung der Lärmbelästigung durch Wärmepumpen
Viele Unternehmen setzen auf die Energiewende und entscheiden sich häufig für die Installation von Wärmepumpen. Der Lärmbelästigung durch Wärmepumpen wird immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Eine Wärmepumpe erzeugt durch die Ventilatoren und Kompressoren im Außenteil der Pumpe eine Menge Lärm. Diese Lärmbelästigung kann für die Anwohner und das Personal lästig sein, aber sie beeinträchtigt auch die Gesundheit.
Für die Lärmbelästigung gibt es gesetzliche Normen. Ab dem 1. April 2021 werden die Vorschriften zur Lärmbelästigung verschärft.
ISOPARTNER Niederlande hilft Ihnen, die Lärmbelästigung durch Wärmepumpen qualitativ zu lösen. Zu diesem Zweck bieten und montieren wir Sonodamp-Schallschutzwände, -kabinen und -kabinen nach Maß.
Schalldämmung und Absorptionsschirm für Wärmepumpen
Sonodamp-Lärmschutzwände erfüllen dank ihrer hohen Dämm- und Absorptionswerte die Anforderungen der Schalltechnik.
ISOPARTNER achtet auch auf die richtigen bautechnischen Aspekte. Wir achten unter anderem auf einen vibrationsfreien Aufbau, eine schnelle Montage, solide Konstruktionen und einen (möglichst) einfachen Standortwechsel.
Maßgeschneiderte Lärmschutzwände
ISOPARTNER liefert maßgeschneiderte Sonodamp-Lärmschutzwände, von 1-seitigen bis 4-seitigen Ausführungen, aus sendzimirverzinktem Stahl, Edelstahl oder Aluminium. Die schalldämmenden und schallabsorbierenden Wände des Schirms bestehen aus selbsttragenden Sonodamp-Sandwichpaneelen; das Lochblech auf der Innenseite sorgt für eine gute Schallabsorption.
Die Montage ist dank des praktischen Kupplungssystems einfach und schnell. Bei einer großen Lärmschutzwand oder im Außenbereich auf Dächern wird eine Stahlkonstruktion integriert. Auf Wunsch kann eine schalldichte und schallabsorbierende Sonodamp-Abschirmung in einer RAL-Farbe ausgeführt werden. Wir führen die gängigsten Farben: RAL 9002 und RAL 7016.
Sonodamp-Sandwichplatten
Die Paneele bestehen aus einem geschlossenen sendzimirverzinkten Stahlblech an der Außenseite, im Kern wird Dämmwolle verwendet und der Schall tritt durch ein perforiertes sendzimirverzinktes Stahlblech in die Dämmwolle ein. Dies ergibt einen hohen Absorptionswert von αs=0,95 und eine Schalldämmung von Rw=34dB(a).
Ein Auszug aus unserer Produktpalette
Wir bieten eine Lösung für alle Arten von Wärmepumpen
Gemeinsam mit unseren Experten wählen Sie die perfekte Lösung für die Schalldämmung Ihrer Wärmepumpenanlage. Dies kann für viele verschiedene Wärmepumpentypen erfolgen: Luft-Luft-, Luft-Wasser-, Wasser-Wasser-, Lüftungswärmepumpen, Monoblock-Wärmepumpen, Hybrid-Wärmepumpen oder andere Modelle.
ISOPARTNER Niederlande bietet die maßgeschneiderte Lösung für alle lärmverursachenden Wärmepumpen und andere Anlagen.
Dabei handelt es sich um eine schalldämmende und absorbierende Wand, die vor oder um eine Lärmquelle wie eine Wärmepumpe oder eine Anlage herum gebaut wird und die Lärmbelästigung reduziert.
Die für die Konstruktion des Gehäuses verwendeten Elemente sorgen für Schallabsorption und -isolierung.
Bei unseren Sonodamp-Lärmschutzwänden können Sie zwischen den Materialien sendzimir-verzinkter Stahl, Edelstahl oder Aluminium wählen. Außerdem werden die Lärmschutzwände von ISOPARTNER Nederland nach Maß gefertigt und die Anwendungsmöglichkeiten und Optionen können auf Ihr Anforderungspaket zugeschnitten werden.
Eine Schallschutzkabine kann Ihre Mitarbeiter und Anwohner vor Lärmbelästigung schützen und Ihnen helfen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Einige unserer Errungenschaften
Gesetzliche Anpassungen ab 1. April 2021
Derzeit ist die maximale Schallleistung einer Wärmepumpe in Europa noch nicht gesetzlich geregelt.
Bei den neuen Rechtsvorschriften ab April 2021 geht es um den Schalldruck und nicht um die Schallleistung. Der Schalldruck ist eine Ableitung der Schallleistung, berücksichtigt aber die Entfernung zwischen dem Empfänger (dem Ohr) und der Wärmepumpe. Zum Beispiel ist der Schalldruck bzw. der wahrgenommene Schall in 1 Meter Entfernung von der Wärmepumpe größer als in 5 Metern Entfernung. Der Schalldruck ist eine sinnvolle Ergänzung der geltenden Vorschriften, da er die Belästigung der Anwohner berücksichtigt.
Wie hoch werden diese Grenzen sein?
Der Geräuschpegel (dieser Begriff wird offiziell in den Bauvorschriften verwendet) sollte tagsüber (von 07:00 bis 19:00 Uhr) 45 dB(A), gemessen bei maximaler Wärmepumpenleistung, nicht überschreiten. In den Abend- und Nachtstunden (von 19:00 bis 07:00 Uhr) muss der Geräuschpegel unter 40 dB(A) im geräuscharmen Betrieb liegen.